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Der Kassationsgerichtshof entscheidet über den Schutz der Vaterschaft

  • ptruche
  • 14. Nov. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

In Anwendung von Artikel L. 1225-4-1 des Arbeitsgesetzbuchs : Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers innerhalb von 10 Wochen nach der Geburt seines Kindes nicht kündigen.Ausnahmsweise kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag während dieser Zeit kündigen, wenn er Folgendes begründet:

  • entweder schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitnehmers

  • oder seine Unfähigkeit, den Arbeitsvertrag aus einem Grund aufrechtzuerhalten, der nicht mit der Ankunft des Kindes zusammenhängt.

In ein Urteil vom 27. September 2023 (Nr. 21-22.937), das Kassationsgericht entscheidet über diese Schutzfrist und urteilt, dass der Arbeitnehmer wegen beruflicher Versäumnisse und mangelnder Loyalität entlassen wird Ein tatsächlicher und schwerwiegender Grund lässt nicht zu, dass die Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags unmöglich ist.Die während dieser Schutzfrist ausgesprochene Kündigung des Arbeitnehmers ist daher nichtig.

 
 
 

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