Seit dem 1. November wurden die Informationen, die den Mitarbeitern bei der Einstellung mitzuteil...
- ptruche
- 19. Nov. 2023
- 3 Min. Lesezeit
Ein im Amtsblatt vom 31. Oktober 2023 veröffentlichtes Dekret ermöglicht die Anwendung der Artikel 19 und 20 des Gesetzes Nr . 2023-171 vom 9. März 2023 (Gesetz zur Anpassung an das Recht der Europäischen Union).
Ein Erlass vom 30. Oktober 2023 listet die verschiedenen Informationen auf, die der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Einstellung bereitstellen muss. Es enthält auch spezifische Bestimmungen für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer.
Dekret Nr. 2023-1004 vom 30. Oktober 2023 zur Umsetzung des Richtlinie 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen spezifiziert und vervollständigt die Liste der Informationen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern mitteilen müssen, und wann diese erfolgen müssen (Art . L. 1221-5-1, R. 1221-34 und R. 1221-35 des Arbeitsgesetzbuchs).
Dieses Dekret enthält eine Liste von Informationen, die Arbeitnehmern mit befristeten oder unbefristeten Verträgen spätestens 7 Tage und dann 1 Monat nach dem Einstellungsdatum zur Verfügung gestellt werden müssen. Es bietet auch Mitarbeitern mit befristeten Verträgen die Möglichkeit, eine Liste der zu besetzenden Stellen mit unbefristeten Verträgen anzufordern.
Informationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Einstellung bereitgestellt werden
Die Identität der Parteien des Arbeitsverhältnisses
Arbeitsplätze (und Arbeitgeberadresse, falls eindeutig)
Berufsbezeichnung, Funktionen, sozio-professionelle Kategorie oder Berufskategorie
Einstellungsdatum
Dauer und Bedingungen der Probezeit*
Für den Zeitarbeitnehmer: die Identität des entleihenden Unternehmens, sobald diese bekannt ist
Die Bestandteile der Vergütung*, gesondert ausgewiesen, einschließlich Erhöhungen für Überstunden sowie Häufigkeit und Zahlungsmodalitäten dieser Vergütung
Tägliche, wöchentliche, monatliche Arbeitszeit* oder deren Vereinbarungen über einen Zeitraum von mehr als einer Woche
Die Bedingungen, unter denen vom Arbeitnehmer verlangt werden kann, Überstunden oder zusätzliche Stunden zu leisten, und etwaige Modalitäten bezüglich Schichtwechseln im Falle einer Arbeitsorganisation in aufeinanderfolgenden Wechselschichten
Informationen müssen innerhalb des Monats nach der Einstellung übermittelt werden
Das Recht auf Schulung* durch den Arbeitgeber (Art. L.6321-1 des Arbeitsgesetzbuchs)
Die Dauer des bezahlten Urlaubs*, auf die der Mitarbeiter Anspruch hat, oder die Methoden zur Berechnung dieser Dauer
Das von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu befolgende Verfahren im Falle der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses*
Tarifvereinbarungen und Vereinbarungen, die für Mitarbeiter im Unternehmen gelten
Diedie Pflichtsysteme, denen der Arbeitnehmer angeschlossen ist*, die Erwähnung der ergänzenden Sozialschutzverträge, von denen die Arbeitnehmer in Anwendung eines Kollektivs profitieren Vereinbarung oder ein DUE sowie gegebenenfalls die damit verbundenen Dienstaltersbedingungen
* Zu den unterstrichenen Bestimmungen: Ihre Mitteilung kann in Form eines Verweises auf die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen oder auf die geltenden herkömmlichen Bestimmungen erfolgen
Sanktionen bei Nichtweitergabe von Informationen, die an Mitarbeiter weitergegeben werden müssen
Die Texte sehen keine Sanktionen vor. Artikel R. 1221-41 des Arbeitsgesetzbuchs sieht vor, dass der Arbeitnehmer, der die rechtlichen Informationen nicht innerhalb der oben genannten Fristen erhält, zunächst seinen Arbeitgeber benachrichtigen muss, und dies nur, wenn innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab dem Tag keine Antwort erfolgt Letzteres kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht anrufen. Die Sanktion sollte ein Schadensersatz sein, der auf dem vom Arbeitnehmer erlittenen und nachgewiesenen Schaden basiert.
Bei befristeten Arbeitsverträgen: Neue Informationspflicht zu offenen Stellen
Der Mitarbeiter mit einem befristeten Vertrag und einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten im Unternehmen kann die Liste der unbefristeten Stellen anfordern. auszufüllender befristeter Vertrag.
Diese Anfrage muss auf beliebige Weise unter Angabe eines bestimmten Datums für den Eingang gestellt werden.
Der Arbeitgeber muss innerhalb eines Monats mit der Übermittlung einer der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers entsprechenden Liste der zu besetzenden Festanstellungen reagieren.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet zu antworten, wenn der Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Anfragen gestellt hat.
Artikel D. 1242-8-1 des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern die Antwort ab der zweiten Anfrage des Mitarbeiters mündlich erfolgen kann, wenn dies der Fall ist ist identisch mit dem, was in der ersten Anfrage angegeben wurde. Wir empfehlen dennoch aus offensichtlichen Beweisgründen, stets schriftlich zu antworten.
Unsere Empfehlungen zur Berücksichtigung der Verpflichtungen, die sich aus dem Dekret zur Umsetzung der Richtlinie 2019/1152 ergeben
Artikel L. 1221-5-1 des Arbeitsgesetzbuchs legt fest, dass diese Informationen als Teil „eines oder mehrerer schriftlicher Dokumente“ bereitgestellt werden müssen. Wir empfehlen, alle diese Informationen in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir im Hinblick auf laufende Arbeitsverträge, die fehlenden Informationen schriftlich an die betroffenen Mitarbeiter zu übermitteln.
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