Vorladung eines geschützten Mitarbeiters, des einzigen Personalvertreters im Unternehmen, zu ein...
- ptruche
- 15. Nov. 2023
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Einberufung eines geschützten Mitarbeiters, des alleinigen Personalvertreters im Unternehmen, zu einem vorherigen Gespräch: Verpflichtung, auf die Möglichkeit der Unterstützung durch einen Mitarbeiter des Unternehmens hinzuweisen oder durch einen Mitarbeiterberater.
EG – Gemeinsame Kammern – 13. Oktober 2023, Nr. 467113.
Im Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch vor der Entlassung müssen die je nach Arbeitgeber geltenden Unterstützungsregelungen für den Arbeitnehmer erwähnt werden Situation des Unternehmens.
Wenn der betroffene Mitarbeiter also der einzige Personalvertreter im Unternehmen ist, ist diese Situation vergleichbar Bei einem Betrieb ohne Personalvertretung muss die betroffene Person auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass der vorgeladene Arbeitnehmer durch eine Person seiner Wahl aus dem Personalbestand des Unternehmens oder durch einen Berater des Arbeitnehmers unterstützt wird.
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